Unsere drei Leistungsbereiche

Viele Leistungen sind in der regulären Verwaltertätigkeit (Regelleistung = Flatrate) als Grundvergütung des Verwalters enthalten. Andere Leistungen sind besonderen Leistungen, die der Verwalter teils regelmäßig, teils aufgrund besonderer Eigentümerwünsche erbringt. Die besonderen Leistungen werden gesondert berechnet.

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Wohnungswirtschaftliche Organisationsberatung

Der Verwalter ist stets Sachverwalter für ein fremdes Vermögen (Treuhandvermögen). Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß – neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen des Verwalters – auch spezielle Kenntnisse der kaufmännischen und bautechnischen Verwaltung, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privater und öffentlicher Vorschriften, sowie umfangreiche Rechtkenntnisse voraus.

Die Verwaltergebühr ist daher eine Vergütung für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird die Höhe der Vergütung durch den Umfang und die Güte der vom Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistungen bestimmt. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleiches der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsfirmen möglich.

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